Sehr geehrte Besucher,
Liebe Kollegen,
uns haben viele Anfragen zum Zertifikat "Spezielle Kinderanästhesie" erreicht. Die am häufigsten gestellten Fragen haben wir in einer FAQ zusammen gestellt und hoffen die meisten Probleme damit im Vorfeld gelöst zu haben.
Ich habe auf meinen Antrag hin nichts mehr gehört. Gibt es eine Empfangsbestätigung? Oder hat meine Anmeldung Sie nicht erreicht?
Aufgrund der überwältigenden Resonanz auf das Zertifikat „Spezielle Kinderanästhesie“ kam es zu Verzögerungen im Schriftverkehr. Wir bitten das zu entschuldigen.
Wann kann mich mit dem Kollegialgespräch rechnen? Wie erfahre ich von dem Kollegialgespräch? Wo findet es statt?
Im Rahmen verschiedener Veranstaltungen der DGAI wird es die Möglichkeit geben, das Kollegialgespräch zu führen. Zudem werden Termine in den Initialzentren über die Geschäftsstelle der DGAI abgesprochen. Sie werden darüber gesondert informiert.
Wie laufen die Kollegialgespräche ab?
Im Gespräch soll hervorgehen, dass die Antragstellerin/ der Antragsteller mit den aktuellen Entwicklungen der Kinderanästhesie vertraut ist. Das Kollegialgespräch ist keine mündliche Prüfung, sondern dient als Plausibilitätskontrolle und dauert in der Regel zwischen 15 und 30 Minuten.
Für die Prüfung zur Anerkennung des Zertifikats "Spez. Kinderanästhesie" wird der Nachweis gefordert, regelmäßig und selbstständig gearbeitet zu haben. Muss die Ausbildungsstätte, in der für das Zertifikat erforderlichen Kinderanästhesien durchgeführt worden sind, selbst auch die Zertifizierung "Spez. Kinderanästhesie" nachweisen? Kann die Klinik, in der die Ausbildung erfolgt ist auch ohne eigene Zertifizierung bescheinigen, dass die Kriterien erfüllt wurden?
Innerhalb der Übergangsregelung kann der Nachweis auch aus nicht-zertifizierten Zentren stammen.
Ist die DGAI-Mitgliedschaft Voraussetzung für das Fortbildungszertifikat „Spezielle Kinderanaesthesie“?
Ja, die DGAI Mitgliedschaft ist Voraussetzung für den Antrag auf das Fortbildungszertifikat, weil es sich um ein Zertifikat der Fachgesellschaft handelt.
Welcher Kurs wird im Rahmen der Übergangsregelung für das "umfassende Kindernotfalltraining und Kinderreanimation" anerkannt?
Während der Übergangsregelung gelten folgende Möglichkeiten:
- Pädiatrischer Notfall-Kurs des ERC (EPLS-Kurs), alternativ:
- Notfallkurs für Säuglinge und Kinder (auf der Basis der ERC-/AHA-Guidelines), mindestens 1-tägige Dauer, Akkreditierung bei einer Ärztekammer.
Neugeborenen-Notfall-Kurse sind sehr wichtig und eine ideale Ergänzung zu den oben genannten Kursen, reichen als Voraussetzung für die kompetente Notfallversorgung in der Kinderanästhesie alleine aber nicht aus und werden deshalb nicht anerkannt.
Gibt es ein Verzeichnis von Veranstaltern, die die Kurse zum Kindernotfalltraining und zur Kinderreanimation anbieten?
Nein, es gibt ein gutes Angebot solcher Kurse, die ausreichend bekannt gemacht werden.
Ist es zutreffend, dass für den Erwerb des Zertifikates "Spezielle Kinderanästhesie" die Teilnahme an einem Repetitorium bzw. Kurs wie dem von Prof. Kretz in Stimpfach-Rechenberg fakultativ ist, also nicht Voraussetzung für die Zulassung zum kollegialen Gespräch?
Ja, das ist so, wenn Sie den Erwerb fundierter Kenntnisse glaubhaft und nachvollziehbar nachweisen können (Aufenthalt/Arbeit in Kliniken mit entsprechendem Schwerpunkt, Zeugnis/Nachweis über Ihr Training, Nachweis Ihrer Kenntnisse im Kollegialgespräch)
Wo kann man die fakultativen theoretischen Kenntnisse erwerben?
- Auf dem Repetitorium Kinderanästhesie Stimpfach-Rechenberg (Termine, Flyer und Anmeldung siehe im Hauptmenü unter "Veranstaltungen"
- Eintägige Refresher-Kurse vor den Regionaltagungen (Termine werden noch bekanntgegeben)
Das Zertifikat für einen EPLS-Kurs hat eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren. Somit reicht auch ein Notfallkurs, der innerhalb der letzten 5 Jahre absolviert wurde. Darf es damit älter als ein Jahr sein, wenn ich mich für das Zertifikat anmelde?
Ja, das ist möglich, solange das Zertifikat zum Zeitpunkt der Anmeldung noch gültig ist.
Kann man das Zertifikat „Spezielle Kinderanästhesie“ auch als Nichtfacharzt erwerben?
Nein, das geht nicht, weil weder die erforderliche Expertise noch die notwendige Anzahl an Narkosen (Früh,- Neugeborene, Säuglinge, Kleinkinder) während der Fachweiterbildung erworben werden kann.
Wo bekomme ich Antragsformulare?
Wann endet die Übergangsfrist?
Am 31. Juli 2012. Eine Verlängerung ist nicht vorgesehen.
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